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02.09.2008 Haftung von Grundeigentümern gedeckt
Mountainbike: Haftung von Grundeigentümern durch Versicherung gedeckt.
Grundbesitzer, die sich bisher wegen der Haftungsfrage bei der Durchfahrt von Mountainbikern Sorgen gemacht haben, können beruhigt sein.
Der Landesverband der Tourismusorganisationen (LTS) hat im Auftrag des Landes eine neue Versicherung in die Wege geleitet, die sämtliche Haftungen deckt.
Die neue Versicherung, die der LTS im Auftrag der Landesregierung für die Grundeigentümer abschließt, deckt für diese Rechtsschutz und Haftpflicht.
Damit sind finanzielle Risiken der Grundbesitzer bei der Durchfahrt von Mountainbikern (oder auch Langläufern) ausgeschlossen.
Wie genau die Versicherung aussieht, was sie deckt und was Grundeigentümer diesbezüglich wissen müssen, erklären Landesrat Widmann und der Vorstand des LTS am Donnerstag auf einer Pressekonferenz.
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